Bei gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operationen oder Ähnliches) ist vor Antritt der Fahrt ein Arzt zur Unbedenklichkeit zu befragen und dem Unternehmen mitzuteilen.
Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Kinder unter 10 Jahren oder kleiner 1,20m dürfen nicht mitfahren.
Ihre Bekleidung sollte für die entsprechende Jahreszeit geeignet sein, festes Schuhwerk ist erforderlich.
Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins (Ticket) entsteht ein Beförderungsvertrag mit dem Passagier.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten des Ballons die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anweisungen Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Anweisungen kann der verantwortliche Luftfahrzeugführer entsprechende Personen von der Fahrt ausschließen. Ein Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn der Verdacht auf übermäßigen Alkoholgenuss vor der Fahrt besteht.
Für mitgebrachte Foto-, Film- und Videogeräte besteht keine Haftung. Der Passagier haftet hierfür selbst, sowie für eine stoßsichere Verwahrung während der Landung.
Die Landung erfordert ein besonderes Verhalten der Passagiere: Halten sie sich an den dafür vorgesehenen Halteschlaufen im Korb mit beiden Händen fest und gehen sie leicht in die Knie, der Blick ist in Fahrtrichtung. Verlassen sie den Korb nach der Landung nur auf ausdrückliche Anweisung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.
Die Haftung des Luftfrachtführers ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und
Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens. Anschrift: Osthessenballon, In den Gruben 19, 36119 Neuhof